Frage:
Ich habe gestern nach ‘Asr geschlafen und das Maghrib und ‘Ishagebet nicht gebetet, weil ich dann als ich um 0 Uhr wach geworden bin, so kaputt war und einfach weiter geschlafen habe. Muss ich die Gebete dann nachholen?
Antwort:
Wenn jemand ein Gebet verschläft oder vergisst, gilt folgendes:
Sobald man sich an das vergessene oder unabsichtlich verpasste Gebet erinnert, muss man das verpasste Gebet gleich nachholen. Sofern man das macht, gilt es als Sühneleistung für das verpasste Gebet. Eine andere Sühne gibt es dafür nicht. Doch Allāh weiß es besser.