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Ich habe den Ghusl (Ganzkörperwaschung) vollzogen und am Ende die Füße gewaschen, aber danach habe ich meine Hände nicht mehr gewaschen. Ist mein Ghusl gültig?
Ist das Gebet gültig, wenn man vorher die Ganzkörperwaschung (ghusl) statt die rituelle Waschung (Wudūʾ) macht?
Sagt man beim Händewaschen oder Wudūʾ oder Duschen, die Shahāda?
Wenn man in der Woche öfter Ghusl machen muss, muss die Frau dann ihre Haare auch immer waschen?
Was ist das Mindeste, was man für eine Ganzkörperwaschung (Ghusl) machen muss?
Ist es ausreichend den Ghusl zu verrichten, um Wudūʿ zu haben?
Wann muss ein Muslim die Ganzkörperwaschung (Ghusl) verrichten?