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Ganzkörperwaschung
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FAQ
Gottesdienste
Die rituelle Reinheit
Ganzkörperwaschung
Ich habe den Ghusl (Ganzkörperwaschung) vollzogen und am Ende die Füße gewaschen, aber danach habe ich meine Hände nicht mehr gewaschen. Ist mein Ghusl gültig?
Habe mal gehört, dass es eine Sünde ist, wenn man nicht mindestens einmal die Woche die Ganzkörperwaschung (ghusl) vollzieht.
Ist das Gebet gültig, wenn man vorher die Ganzkörperwaschung (ghusl) statt die rituelle Waschung (Wudūʾ) macht?
Ich habe mir mehrere Wirbel gebrochen und kann mich nicht reinhalten. Ich erreiche mit meine Händen nicht die Stellen, um mich nach der Notdurft zu reinen. Was kann ich tun?
Sagt man beim Händewaschen oder Wudūʾ oder Duschen, die Shahāda?
Ich wurde operiert, darf eine Woche nicht duschen. Meine Monatsblutung ging aber gestern zu Ende. Wie soll ich nun Ghusl vollziehen?
Was macht eine Frau nach einem feuchten Traum, wenn sie nicht zwischen den verschiedenen Ausflüssen unterscheiden kann?
Kann man beim Duschen die rituelle Waschung vornehmen?
Eine Frau hat verschiedene Ausflüsse. Woher weiß sie, welcher Ausfluss rein und welcher unrein ist und wann muss sie die Gebetswaschung machen oder nicht?
Wenn man in der Woche öfter Ghusl machen muss, muss die Frau dann ihre Haare auch immer waschen?
Was ist das Mindeste, was man für eine Ganzkörperwaschung (Ghusl) machen muss?
Ist es ausreichend den Ghusl zu verrichten, um Wudūʿ zu haben?
Darf man im Zustand der Janābah oder Menstruation (Haydh) in der Moschee verweilen?
Wann muss ein Muslim die Ganzkörperwaschung (Ghusl) verrichten?
Wie erfolgt das Streichen über eine Schiene oder über ein Verband?
Darf man nach dem Duschen beten und davon ausgehen, dass man Wudūʾ hat?